Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten

Evangelische Kirchengemeinde Wissenbach

Dekanat an der Dill

Bezirksstraße 26

35713 Eschenburg-Wissenbach

 

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten

 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in Hessen seit dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wissenbach das folgende Schutzkonzept.

 

Prämisse

Der Kirchenvorstand ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

 

Information

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Aushänge an Gemeindehäusern und Kirchen, Homepage, Wochenblatt der Gemeinde Eschenburg, Gemeindebrief, Mitteilung im Dekanat) angekündigt.

Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:

  • Zeiten und Orte der Gottesdienste
  • Teilnahmebedingungen (u.)
  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung
  • Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
    • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten mit Mund – Nase – Schutz
    • Eintrag in Anwesenheitslisten
    • Sitzordnung
    • Hygieneregelungen
    • Abstandsgebot
    • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

 

Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.

Pfarrer/ Liturgen sind um der Verständlichkeit willen davon befreit, achten jedoch auf einen Mindestabstand zur Gemeinde von 4 Metern, seit dem 24.10.2020 6 Meter.

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.

Sie dürfen keinen Gottesdienst besuchen, wenn Sie aktuell positiv auf COVID-19 getestet wurden, unter Quarantäne gestellt sind oder sich generell krank fühlen (Fieber, Atemwegsprobleme, Erkältungssymptome). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie in den vergangenen vierzehn Tagen Kontakt zu einer Person hatten, die an dem Virus erkrankt ist oder Sie sich im selben Raum mit einer am Corona Virus erkrankten Person befunden haben.

Gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme am Gottesdienst nicht empfohlen. Sie werden gebeten auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Kirche in Wissenbach wird die Zahl der Teilnehmenden auf 50 begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt mindestens 1,5 Meter.

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Der Zugang geschieht nur über das Gemeindehaus. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.

In der Kirche in Wissenbach sind die Sitzplätze durch Klebepunkte „versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten.

 

Hygiene

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.

Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren können. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel im Eingangsbereich des Gemeindehauses bereit. Die Waschbecken zu den Toiletten sind zugänglich.

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Türen zum Gemeindehaus und vom Gemeindehaus zur Kirche stehen während des Gottesdienstes offen. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.

Aushänge zu den bestehenden Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar in Kirche und Gemeindehaus angebracht.

 

Gottesdienstablauf

Die Kirchengemeinden Eiershausen und Wissenbach sind pfarramtlich verbunden. Bislang fanden die Gottesdienste in der Regel an jedem Sonntag in beiden Gemeinden statt – im Wechsel 9:15 Uhr und 10:30 Uhr.

Zusätzlich zu den Gottesdiensten wird von einem der beiden Sonntagsgottesdienste (Eiershausen und Wissenbach im Wechsel) eine Aufnahme gemacht und unter YouTube online gestellt.

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Sofern Lieder gelesen oder als Sologesang vorgetragen werden, können die Texte über Beamer projiziert werden.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. Sollte eine Abendmahlsfeier wieder möglich sein, werden nur Einzelkelche verwendet.

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.

Die vom Kirchenvorstand dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

 

Taufen und Trauungen

Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Es besteht die Möglichkeit, Taufen in eigenen Gottesdiensten zu feiern.

 

Anpassung der Schutzkonzeption

Die Schutzkonzeption wird verändert und angepasst, sofern sich (gesellschaftliche) Veränderungen aufgrund der Corona Pandemie ergeben.

 

Das vorliegende Schutzkonzept gilt seit dem 21. Mai 2020.